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Charta der CHS Container Group

1. Einleitung

Die vorliegende Verhaltensrichtlinie ist für die Geschäftsführung und alle Mitarbeiter der Kernunternehmen und verbundenen Unternehmen der CHS Container Group verpflichtend. Alle Geschäfte oder Tätigkeiten, die unter dem Namen unseres Unternehmens "CHS" oder in Verbindung mit einem Unternehmen der CHS Container Group durchgeführt werden, unterliegen den im Folgenden definierten Richtlinien.

Diese Verhaltensrichtlinie und somit integres Verhalten stellt den Kern unserer Unternehmenskultur und Teil unserer Philosophie dar. Wir sollten unsere tägliche Arbeit immer unter den Gesichtspunkten von gültigen nationalen und internationalen Gesetzen, von den ethischen Grundsätzen und Werten, sowie von geltenden Regeln beleuchten. Das Verhalten und Auftreten jedes einzelnen Mitarbeiters gegenüber Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern spiegelt das Erscheinungsbild der gesamten Unternehmensgruppe wider.

Mit dieser Richtlinie stellen wir in einer multikulturellen und schnelllebigen Welt einen Wegweiser für ein gemeinsames Miteinander unter Kollegen und Geschäftspartnern auf. Natürlich können hier nicht alle eventuell auftretenden Probleme und Herausforderungen erfasst werden. Hier gilt es grundsätzlich ein gesundes Urteilsvermögen und gesunden Menschenverstand an den Tag zu legen. Bei Zweifeln zu einer korrekten Verhaltensweise kann selbstverständlich der Vorgesetzte um Rat gefragt werden. Gemeinsam wird dann eine Lösung erarbeitet, die sich an unseren Werten orientiert und für die es sich einzusetzen lohnt.

Begriffsbestimmung Compliance

Im Folgenden wird der Begriff Compliance verwendet. Unter Compliance ist die Einhaltung von Regeln zu verstehen (gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien).

2. Grundsätze zur gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung

Verantwortung

Als mittelständische Unternehmensgruppe sind wir uns der Verantwortung gegenüber des Gesellschaft, zukünftigen Generationen und der Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen bewusst. Unser unternehmerisches Handeln steht stets im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt. In den nachfolgenden Absätzen wird kurz und prägnant beschrieben, was wir unter dieser Verantwortung verstehen und wofür wir eintreten:

Menschenrechte und Gesetze

Wir respektieren und fördern die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. Dies gilt im Umgang untereinander, mit Geschäftspartnern sowie allen Menschen, mit denen wir in unserer täglichen Arbeit Kontakt haben. Jeder einzelne Mitarbeiter ist zudem zum Einhalten von geltenden Gesetzen und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind, verpflichtet.

Chancengleichheit und Toleranz

Wir wahren die Chancengleichheit unserer Mitarbeiter ungeachtet von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung, Nationalität oder sexueller Orientierung. Wir respektieren unterschiedliche Religionen und politische Überzeugungen, sofern diese selbst auf einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und Toleranz gegenüber Andersdenkenden aufbaut. Wir lehnen eine Diskriminierung oder Benachteiligung unserer Mitarbeiter, Kollegen, sowie allen Menschen ab.

Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Erhaltung und Förderung der Gesundheit im Büro, der Logistik oder der Produktion, die Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit unserer Mitarbeiter sowie die Minimierung der Umweltbelastungen sind zentrale Gebote unseres unternehmerischen Handelns und jedes einzelnen Mitarbeiters. Von allen Mitarbeitern wird daher die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, sowie ein Gefahrenbewusstsein während der täglichen Arbeit erwartet. Als Industrieunternehmen betrachten wir den Schutz der Umwelt und alle hiermit einhergehenden Maßnahmen als erstrebenswert.

Integres Verhalten

Die persönliche Integrität jedes Mitarbeiters ist ein festes Fundament unserer Unternehmensgruppe. Denn nur durch ein bewusstes, persönliches Verhalten und Handeln vor dem Hintergrund der eigenen Überzeugungen und Werte wird das Bild von der CHS Container Group gezeigt, das Ehrlichkeit, Offenheit und Seriosität widerspiegelt.

3. Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Amtsträgern und Geschäftspartnern

Korruption

Die CHS Container Group duldet keine Korruption. Hierzu ergänzend sind auch andere unlautere Geschäftspraktiken unserer Mitarbeiter oder von uns beauftragter Dritten gemeint. Diese werden ebenfalls nicht toleriert.

Vorteilsnahme und Bestechung

Sämtliche Vorteile sowie Anreize, Privilegien oder Vergünstigungen, die die Fähigkeit objektive und faire Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigen könnten, werden durch uns weder direkt noch mittelbar über Dritte angenommen, angeboten oder gefordert.

Alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben werden durch uns eingehalten. Wir treffen keine Absprachen oder Vereinbarungen, die Konditionen oder Preise beeinflussen. Der faire Wettbewerb wird somit in keiner unzulässiger Weise durch uns beschränkt.

Immaterielle und materielle Zuwendungen an Amtsträger, Beschäftigte oder Beauftragte staatlicher Einrichtungen, politische Parteien, deren Vertreter, Politiker, Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter sowie deren Angehörige sind grundsätzlich untersagt.

Ausgenommen hiervon sind Geschäftsessen, innerhalb des üblichen Rahmens und Werbegeschenke geringen Wertes. Ergänzend hierzu muss sich jeder Mitarbeiter stets ein Bild über die individuellen Bestimmungen der jeweiligen öffentlichen Institution machen.

Zweideutige oder kompromittierende Situationen, in denen Mitarbeiter etwaige Verpflichtungen Dritten gegenüber eingehen, werden nicht toleriert.

Die CHS Container Group erwartet von ihren Mitarbeitern ein sicheres Urteilsvermögen und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.

Geschäftsbeziehungen

Unseren Kunden gegenüber sehen wir uns nicht nur als Zulieferer oder Dienstleister - vielmehr streben wir eine langfristige Partnerschaft an, die sich durch Offenheit und Aufrichtigkeit auszeichnet. Gleich welche Anforderungen unsere Kunden an uns stellen, sehen wir es als unsere Aufgabe, nicht nur sichere und effektive Lösungen zu entwickeln, sondern vielmehr eine Lösung mit nachhaltigem Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen. Allerdings gehen wir nur dort eine geschäftliche Partnerschaft ein, wo auch unsere grundsätzlichen Werte widergespiegelt werden. Wir schützen die Daten und das Know-how, das uns unsere Partner und Kunden anvertrauen, mit der gleichen Sorgfalt wie unser eigenes.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für unsere Lieferanten. Auch hier streben wir eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung an, die auf Ehrlichkeit, Vertrauen und Verbindlichkeit basiert. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie ebenfalls nach den vorgegebenen Werten und Maßnahmen arbeiten, die wir mit unserer Verhaltensrichtlinie leben.

4. Verhalten unserer Mitarbeiter

Die CHS Container Group erwartet von ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer Aufgaben Verantwortung zu übernehmen, Eigeninitiative zu zeigen und aus Fehlern zu lernen.

Verschwiegenheit und Umgang mit Informationen

Alle internen, vertraulichen und geschützten Informationen über die Geschäftsaktivitäten der CHS Container Group unterliegen dem Gebot der Verschwiegenheit. Dies gilt auch für alle nicht öffentlich kommunizierten Informationen unserer Geschäftspartner. Sie werden von uns gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen geschützt. Dasselbe gilt für Informationen über unsere Geschäftspartner.

Kenntnisse über diese Informationen dürfen von den Mitarbeitern und Organen der CHS Container Group ausschließlich für betriebliche Zwecke und nicht zum eigenen Vorteil genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Dritte können in diesem Zusammenhang auch Freunde, Bekannte, Familienangehörige oder Beschäftigte und Kollegen der CHS Container Group sein, die über die betreffenden Informationen keine (dienstliche) Kenntnis haben müssen.

Informationen die einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergereicht werden. Die Informationen müssen sensibel behandelt und sicher aufbewahrt werden. Die Einzelheiten regelt der Inhalt der jeweiligen Vereinbarungen.

Über alle vertraulichen Informationen ist sowohl während, als auch nach Ende der Beschäftigungszeit der Mitarbeiter strenges Stillschweigen zu bewahren. Hierzu unterschreibt jeder Mitarbeiter zusammen mit dem Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitserklärung.

Interessenkonflikte und Nebentätigkeiten

Wir vermeiden Situationen, in denen persönliche oder eigene finanzielle Interessen der Mitarbeiter und Organe (direkt oder indirekt durch nahestehende Personen bzw. Unternehmungen) mit den Interessen der CHS Container Group oder unserer Geschäftspartner kollidieren. Die Interessen der CHS Container Group dürfen in Konfliktsituationen nicht beeinträchtigt werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt davon unberührt.

Beteiligungen an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern, sowie Nebentätigkeiten dürfen nicht die Gefahr eines Interessenkonflikts mit sich bringen. Der Vorgesetzte ist über jeden tatsächlichen oder vermuteten Interessenkonflikt zu informieren. Grundsätzlich steht die CHS Container Group Nebentätigkeiten unserer Mitarbeiter offen gegenüber. Es gilt aber auch hier, dass die Nebentätigkeit beim Vorgesetzten angezeigt und von diesem genehmigt werden muss.

Darüber hinaus ermutigt die CHS Container Group ihre Mitarbeiter, sich für gesellschaftliche Anliegen in öffentlichen Funktionen, Bürgerinitiativen oder Vereinen zu engagieren. Dieses Engagement darf selbstverständlich nicht den berechtigten Interessen der CHS Container Group entgegenstehen.

Einladungen und Geschenke

In Verbindung mit Ihrer Tätigkeit für die CHS Container Group dürfen unsere Mitarbeiter und Organe im Rahmen interner Regelungen Einladungen annehmen und aussprechen. Die Einladungen müssen angemessen sein und dürfen nicht in Erwartung einer unzulässigen Gegenleistung oder Bevorzugung erfolgen.

Gleiches gilt für die Gewährung und Annahme von Geschenken und anderen Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art.

5. Umgang mit Firmeneigentum, Insiderhandel und Datenschutz

Schutz des Unternehmensvermögens

Jeder Mitarbeiter der CHS Container Group ist verpflichtet, das Firmeneigentum vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch und unbefugten Gebrauch zu schützen. Geräte, Warenbestände, Fahrzeuge, Büromaterial, Unterlagen, Akten, Datenträger des Unternehmens dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden, soweit dies nicht durch eine besondere Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist.

Insiderhandel

Sollten Mitarbeiter der CHS Container Group Insider-Information von börsennotierten Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhalten (z.B. im Rahmen der Projektarbeit mit Kunden), dürfen diese nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Wer im Besitz wichtiger Insider-Informationen ist und diese Informationen an andere weitergibt, begeht einen Verstoß gegen geltende Wertpapiergesetze und die Richtlinien unserer Unternehmensgruppe.

Datenschutz

Die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geltenden Vorschriften des Datenschutzes sind strikt einzuhalten. Der Erfolg der CHS Container Group hängt auch vom respektvollen und sicheren Umgang mit personenabhängigen Daten ab, was ein hohes Datenschutzniveau voraussetzt. Dies trifft insbesondere die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und dritter Parteien.

Barzahlungsverkehr, inoffizielle Kassen und Geldwäsche

Nicht dokumentierter Zahlungsverkehr mit Bargeld begünstigt den Straftatbestand der Geldwäsche. Zahlungen mit Bargeld oder mit Barschecks sind daher nur mit Beleg bei kleineren Geldmengen gestattet.

6. Umsetzung der Verhaltensrichtlinie

Compliance-Beauftragter

Die Funktion des Compliance-Beauftragten für die gesamte CHS Container Group wird zentral in Bremen durch Herrn Reimond Menke von der Firma ECOVIS MKM Menke & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommen.

Der Compliance-Beauftragte wird regelmäßig Prüfungen innerhalb der Unternehmensgruppe durchführen und die Umsetzung der Verhaltensrichtlinie überprüfen. Im Verdachtsfall werden entsprechende Interviews mit den relevanten Personen durchgeführt.

Der Compliance-Beauftragte hat das uneingeschränkte Recht zur Dateneinsicht im Zuge konkreter Prüf- bzw. Verdachtsfälle. Die geltenden Vorschriften zu personenbezogenen Daten werden hierbei selbstverständlich berücksichtigt.

Fragen und Meldungen

Fragen zur Verhaltensrichtlinie können zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung und zu Gerichtsverfahren führen. Alle Vorgesetzten der CHS Container Group sind für ihren unterstellten Bereich dahingehend verantwortlich, dass sämtliche Mitarbeiter mit den Inhalten dieser Richtlinie vertraut sind und die Regeln einhalten. Diese Verhaltensrichtlinie gilt insofern als arbeitsrechtliche Pflicht.

Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Inhalte dieser Verhaltensrichtlinie zu ändern.

7. Compliance-Beauftragter / Ansprechpartner

ECOVIS MKM Menke & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Herr Reimond Menke

Bürgerfelder Straße 1

26127 Oldenburg

Tel.: +49 (0)441 / 361854-211

Email: compliance-chs@ecovis.com

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